Gewaltdarstellung und Pornografie in digitalen Medien

Die Darstellung von Pornografie und Gewalt auf Handys, Computern und anderen Datenträgern von Jugendlichen ist weit verbreitet.

 

Die folgende Online-Handlungsansweisung hilft Ihnen als Eltern / Lehrpersonen, richtig zu reagieren.

 

Gewalt und Pornografie im Alltag der Jugendlichen

 

... ein besonderes Problem in Bezug auf sexuelle Darstellungen mit Kindern unter 18 Jahren stellt das sogenannte «Sexting» («Sex» statt «Text») dar...

Wie können Eltern und Schulen reagieren?

 

... Schulen / Schulleitungen wird empfohlen, Jugendliche anzuzeigen, die ein Handy mit den Darstellungen besitzen...



Hinsehen, informieren, helfen...

 

"Viele Jugendlichen wissen nicht, dass sie sich durch den Umgang mit Gewalt und Pornografie und der damit einhergehenden Demütigung von Schwächeren strafbar machen.

Zudem besteht die Gefahr, dass bei einem Streit oder einer Trennung solche Bilder und Videos auf öffentliche Plattformen gelangen und später kaum mehr gelöscht werden können. Oder sie dienen bereits vorher als Druckmittel und werden als "Mobbing-Waffe" verwendet.

Umso wichtiger ist ein rasches (gemeinsames) Reagieren von Erziehungsberechtigten und Schulen."

 

Christian Randegger, lic. theol.; MAS Ausbildungsmanagement; Kriseninterventionstrainer und das Expertenteam

Basiswissen zu Online-Sucht

Auch Verhaltensweisen, sogenannte nichtstoffliche Süchte, haben ein grosses Abhängigkeitspotenzial. Eine derartige Sucht äussert sich in zwanghafter Abhängigkeit von bestimmten Verhaltensweisen. Verhaltenssüchte verursachen keine körperliche Abhängigkeit, können jedoch – ebenso wie stoffliche Drogen – die Gesundheit schädigen und schwerwiegende soziale Folgen haben. Fast jedes Verhalten kann zur Sucht werden, wenn sich der Betroffene damit aus dem Alltag, vor Ängsten oder Problemen flüchtet. 
  • Exzessive Nutzung von Angeboten wie Social Media Portale, Chatrooms oder Online-Poker kann also zu einer schweren Abhängigkeit führen
  • Zur Online-Sucht gehören Kontrollverlust und der Zwang, immer länger online zu sein
  • Soziale Beziehungen oder die berufliche Leistung können leiden
  • Jugendliche sind besonders gefährdet, abhängig zu werden 

Anzeichen für problematische Internetnutzung sind

  • Fehlendes Interesse an anderen Freizeitbeschäftigungen
  • Sozialer Rückzug
  • Unkontrollierbarer Drang zur Nutzung des Internets
  • Bagatellisierung des Ausmasses oder der Nutzungszeit
  • Nervosität, Aggressivität bei Entzug der Internetnutzung
  • Vermeidung von Gesprächen zum Umgang mit dem Internet
  • Gebrauch als Versuch, negative Gefühle zu regulieren (Stressbewältigungsstrategie)
  • Nutzung als Ersatz oder Ergänzung für reales Leben
  • Leistungsrückgang / Probleme in Schule oder Beruf
  • Veränderter Tag-Nacht-Rhythmus
  • Verändertes Essverhalten, Gewichtsveränderungen
  • Haltungsprobleme, Augenbelastung, Übermüdung

 

Online-Spiele, Chats sowie Sex- und Pornoseiten binden Benutzer stark an sich. Gefährlich und belastend sind Grenzverletzungen im sexuell-pornografischen und Gewalt-Bereich (illegale Pornografie, Gewaltdarstellungen) oder durch Übergriffe in Chats. Dabei stehen Kinder und Jugendliche in der Gefahr, bereits über „harmlose“ Bilder- oder Videoportale mit schockierenden Inhalten konfrontiert zu werden. Diese können sich negativ auf die soziale, psychische und sexuelle Entwicklung auswirken.

Erpressung mit peinlichen Fotos oder Dateien

Nicht auf Forderungen eingegehen

  • Nicht auf Geldforderungen (wegen angedrohter Veröffentlichung der Webcam-Aufnahmen oder Bilder) eingehen
  • Alle Forderungen per E-mail oder über Social Media – Kanäle dokumentieren, d.h. abfotografieren oder Bildschirm-Fotos erstellen
  • Mac: Cmd + Ctrl + Shift + 3 (speichert Bildschirm in der Zwischenablage)
  • Windows: Ctrl-Taste + Prt Sc (oberste Tastenreihe) (speichert Bildschirm in der Zwischenablage)
  • Bildschirm-Fotos und alle betreffenden Mails ausdrucken

Kontakt abbrechen

  • Kontakt zu Erpressern sofort abbrechen
  • Neuen E-Mail Account eröffnen
  • Den bisherigen Account löschen

Veröffentlichung verhindern

  • Portale, bei denen das Video veröffentlicht wurde, kontaktieren
  • Umgehende Löschung verlangen

Vorfall melden

  • Meldung des Betrüger-Profils bei der Foto-Plattform
  • Absprache mit Polizei, ob Strafanzeige erstattet werden soll

Grenzverletzungen über's Internet

Hinter dem Begriff Cybermobbing verbirgt sich das Benutzen von digitalen Medien, um anderen bewusst Schaden zuzufügen. Seit dem Aufkommen von SMS, E-Mail, Chat und Online-Angeboten wie Social-Networking Portale (Facebook, Twitter, Instagram etc.) ist Cybermobbing ein Überbegriff für gefährliche Begleiterscheinungen im Umgang mit Handy und Internet. Das Mobbing im realen Leben hat in der scheinbaren Anonymität des Internets einen neuen Platz gefunden und innerhalb des Online-Raums neue Formen entwickelt.

 

Folgende Arten von Cybermobbing werden unterschieden

  • Flaming (= Mordskrach): Online-Streit durch elektronische Nachrichten in wütender und vulgärer Sprache
  • Harassment (= Bedrohung, Belästigung): Wiederholtes Senden von bedrohenden, beleidigenden und belästigenden Nachrichten
  • Denigration (= Verunglimpfung): Jemanden durch Gerüchte und Lügen (inkl. Bildern / Videos) verunglimpfen mit dem Ziel, dessen Ruf oder Freundschaften zu zerstören
  • Impersonation (= betrügerisches Auftreten): Sich für eine andere Person ausgeben und in deren Namen Material versenden, welches sie in Misskredit oder Gefahr bringt oder ihren Ruf oder Freundschaften zerstört
  • Outing und Trickery (= Vertrauensbruch): Weiterverbreitung von einem anvertrauten geheimen oder beschämenden Informationen oder Bildern
  • Exclusion (= Ausschluss): Absichtliches Ausschliessen von jemandem aus einem OnlineSetting
  • Cyberstalking (= Verfolgung): Wiederholte Belästigung / Demütigung, die mit Androhungen von Schädigung oder Intimitäten verbunden sind

Beachten

Cybermobbing allein findet kaum statt. Meist geht es mit "traditionellem Mobbing" Hand in Hand.

 

Strafrechtiches

Es gibt im Schweizer Recht kein direktes Gesetz gegen Cybermobbing / -bullying. Es ist trotzdem strafbar, denn es bestehen Gesetze gegen einzelne Handlungen, die Cyberbullying beinhalten wie zB. Erpressung (Art. 156 StGB), üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Drohung (Art. 180 StGB) usw. Mehr dazu unter Rechtsgrundlagen

 

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