Diese gesetzlichen Grundlagen geben den Auftrag...

Rechtliche Grundlagen:

 

Art. 4 Führungsorgane (Quelle: Bundesgesetz)

 

Die zuständigen Behörden bilden Führungsorgane für die folgenden Aufgabenbereiche:

  • Sicherstellung der Information der Bevölkerung über Gefährdungen, Schutzmöglichkeiten und Schutzmassnahmen;
  • Warnung und Alarmierung sowie Erteilung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung;
  • Sicherstellung der Führungstätigkeit; d. Koordination der Vorbereitungen und der Einsätze der Partnerorganisationen;
  • Sicherstellung einer zeit- und lagegerechten Bereitschaft sowie der personellen und materiellen Verstärkung des Bevölkerungsschutzes im Hinblick auf bewaffnete Konflikte.
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Gesetzliche Grundlagen
Bund Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 4. Oktober 2002 (Stand am 1. Januar 2017)
Bundesgesetz über den Bevölkerungsschu
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Gesetzliche Grundlagen z.B. Kt. ZH
Verordnung über die strategische Führung und den Einsatz der Kantonalen Führungsorganisationen
Verordnung über die strategische Führung
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